Allgemeine Geschäftsbedingungen von Outdoor Trainings Inh. Thomas Lang
Outdoor Trainings
Inh. Thomas Lang
Heckerstieg 3
99085 Erfurt
Allgemein
Alle Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die der Teilnehmer/Kunde mit seiner Anmeldung akzeptiert. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Formulierungen und mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.
2 Vertrag
An- und Abmeldungen des Teilnehmers sowie die Bestätigung des Veranstalters bedürfen der Schriftform. Der Vertrag wird erst durch die Bestätigung des Veranstalters wirksam. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich ausschließlich aus der Maßnahme- bzw. Freizeitausschreibung, diesen Geschäftsbedingungen und der schriftlichen Anmeldebestätigung. Sonstige Angebote und Preise des Veranstalters sind freibleibend.
3 Durchführung
Der Veranstalter hat dem Teilnehmer eine wesentliche Abweichung der vertraglich vereinbarten Leistung unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten oder kann aus dem Angebot des Veranstalters eine mindestens gleichwertige Alternativmaßnahme bzw. Freizeitveranstaltung wahrnehmen. Auf Abweichungen vom Vertragsinhalt, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Maßnahme bzw. Freizeitleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, hat der Veranstalter die Teilnehmer rechtzeitig hinzuweisen. Änderungen des Vertragsinhaltes ergeben sich hieraus nicht.
4 Agenturleistungen
Treten wir als Vermittler für die Leistungen anderer Leistungserbringer auf, gelten für diese gesonderten Leistungen die AGB eben dieser Leistungserbringer, die Sie bei Vertragsabschluss mit uns akzeptieren. Wir verpflichten uns, diese gesonderten AGB dem Vertrag beizufügen.
Bei der Auswahl weiterer Leistungserbringer verpflichten wir uns zu größtmöglicher Sorgfalt. Für zusätzlich zu dem im Vertrag beauftragten Fremdleistungen, Getränkeverauslagung oder andere Zusatzkosten während der Veranstaltung entsteht eine Handling-Fee in Höhe von 19% zzgl. MwSt.
5 Zahlung
Für Geschäftskunden:
Nach Vertragsabschluss leisten Sie eine Anzahlung von mind. 50% der in der schriftlichen Bestätigung genannten Gesamtsumme. Nach Beendigung der Veranstaltung erhalten Sie eine Endrechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen ist. Alle Preise verstehen sich zzgl. der momentan geltenden gesetzlichen Steuern und Abgaben.
Für Privatkunden:
Nach Vertragsabschluss leisten Sie eine Anzahlung von mind. 50% der in der schriftlichen Bestätigung genannten Gesamtsumme. Nach Beendigung der Veranstaltung erhalten Sie eine Endrechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen ist. Alle Preise verstehen sich inkl. der momentan geltenden gesetzlichen Steuern und Abgaben.
6 Preisänderungen
Sofern zwischen der Buchung und dem Beginn der Maßnahme bzw. Freizeitleistung eine Frist von mindestens vier Monaten liegt, kann der Veranstalter bis zum 21. Tag vor Beginn Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtbetrages verlangen, wenn sich die Preise der im Vertrag gesondert ausgewiesenen Leistungsträger nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen erhöht haben. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Teilnehmer kostenfrei zurücktreten oder ist berechtigt, aus dem Angebot des Veranstalters eine mindestens gleichwertige Alternativmaßnahme bzw. Freizeitveranstaltung wahrzunehmen.
7 Rücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Maßnahme bzw. Freizeitleistung nicht an, ohne eine Ersatzperson, die den Anforderungen des Teilnehmerkreises aus Sicht des Veranstalters widerspruchsfrei genügt, zu stellen, kann der Veranstalter einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Anspruch auf Entschädigung ist wie folgt pauschaliert:
Der volle Preis ist auch dann zu zahlen, wenn der Teilnehmer die Maßnahme/ Freizeit nicht oder nichtrechtzeitig antritt. Dem Teilnehmer steht es in allen Fällen frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
Rücktritt seitens des Veranstalters Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Maßnahme/Freizeit bis zu 4 Wochen vor Beginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer den eingezahlten Preis unverzüglich zurück.Kulanzregelungen sind in unserem Interesse und liegen in unserem Ermessen.
8 Verantwortung des Reisenden
Teilnehmer, die das Gruppenleben in grober Weise stören oder nachhaltig gegen die Anweisungen der Betreuer verstoßen, können nach entsprechender Abmahnung von der weiteren Maßnahme bzw. Freizeitleistung ohne Rückerstattung der Kosten ausgeschlossen werden.
9 Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für alle Schäden und Ansprüche der Teilnehmer, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnehmerbeitrag beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Dies gilt auch, wenn der Veranstalter für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden oder den Verlust an vom Veranstalter transportierten Fahrrädern, Zelten oder anderen Ausrüstungsgegenständen der Teilnehmer.
Werden einzelne Leistungen durch den Veranstalter lediglich vermittelt, haftet der entsprechende Leistungsnehmer für die von ihm erbrachte Leistung und die sich daraus ergebenden Schäden und Ansprüche im oben genannten Sinne. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Demnach haftet der Veranstalter für:
• die gewissenhafte Vorbereitung,
• die sorgfältige Auswahl der Überwachung der Leistungsträger (z.B. Busunternehmer, Hotelbesitzer) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass viele der Veranstaltungen im Bereich der Outdoor und Aktivsportarten ein erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko beinhalten. Die Teilnahme an Veranstaltungen, die ein potentielles Gefahrenrisiko enthalten, ist jedem Teilnehmer freigestellt. Unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn wird in Form einer Einweisung auf Gefahren, Abläufe und Durchführungsdetails der entsprechenden Veranstaltung hingewiesen. In speziellen Fällen wird eine schriftliche Kenntnisnahme der Belehrung/Einweisung aller an der Veranstaltung teilnehmenden Personen eingeholt.
10 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Leistung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Maßnahme bzw. Freizeitveranstaltung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Die Monatsfrist gilt nur für Ansprüche aus dem Reisevertrag. Sonstige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.
11 Gewährleistung / Schadenersatz
Wird die Maßnahme bzw. Freizeitveranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer – nach Anzeige des Mangels - den Preis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann der Teilnehmer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder anderer vertraglicher Bestimmungen, die mit dem Kunden getroffen und von diesem akzeptiert wurden, unwirksam sein oder werden, so treten für diesen Teil die gesetzlichen Bestimmungen – soweit vorhanden – in Kraft. Hierdurch wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13 Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, uns ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort kundzutun. Wir werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Alle Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Veranstaltung/Maßnahme haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung/Maßnahme gegenüber uns geltend zu machen. Nach dieser Frist können Sie nur dann Ansprüche geltend machen, sofern Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erfurt
Stand: 01.09.2014